Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen haben sich tiefgreifend geändert, spätestens seit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU und des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Diese wegweisenden Regulierungen verpflichten mittelgroße bis große Unternehmen dazu, entlang einer definierten Taxonomie konkret über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen und die Auswirkungen ihrer unternehmerischen Aktivitäten auf die Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu berichten. Ziel ist es, Transparenz und Verantwortlichkeit gegenüber Stakeholdern zu fördern.
Die Integration von Nachhaltigkeits-KPIs
Aus den veränderten Regularien ergeben sich für Unternehmen Anforderungen, die zusätzlich zum finanziellen Controlling ein zweites Verfahren mit Nachhaltigkeits-KPIs erfordern. Schon seit dem Geschäftsjahr 2023 sollen nach dem CSRD auch kleine und mittelgroße Unternehmen (u. a. mit mehr als 250 Mitarbeitenden) verpflichtend Berichte zur Tätigkeit im Nachhaltigkeitsmanagement ablegen. Seit Januar 2024 sind zudem größere öffentliche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden betroffen. Außerdem kann es auch Zulieferer indirekt betreffen, wenn ihre Kunden die gesamte Wertschöpfungskette nachhaltig gestalten wollen.