Ein gepflanzter Baum als Feigenblatt reicht nicht mehr: Nach der neuen EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) müssen Unternehmen künftig quantitativ Auskunft über die Wirkung ihrer Maßnahmen zur nachhaltigen Unternehmensführung geben. Die Ziele sind ökologischer, sozialer und ethischer Natur. Dafür steht ESG (= Environmental, Social, Governance). Konkret sind zur Erfüllung der sich weiter ausdifferenzierenden Berichtspflicht Zahlen aus verschiedensten IT-Systemen zusammenzutragen und zu aggregieren. Ein entsprechendes – integriertes und automatisiertes - Berichtswesen haben bislang allerdings nur die wenigsten Unternehmen aufgebaut. Viele Aufgaben sind zunächst also „Handarbeit“.
Im Blogbeitrag gebe ich einen Überblick, was die Neuerungen für Sie bedeuten und bis wann Sie entsprechende Schritte einleiten müssen.